Maßregelvollzug oder Strafvollzug

Was ist eigentlich Maßregelvollzug?

Im Maßregelvollzug werden nach § 63 und § 64 des deutschen Strafgesetzbuches unter bestimmten Umständen psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter entsprechend den Maßregeln der Besserung und Sicherung untergebracht.

Die AWO betreibt im Deerth als privater Träger bereits eine solche Einrichtung, für nach §64 (Suchtkranke) verurteilte Straftäter. Die Klinik im Deerth ist eine sogenannte „offene Einrichtung“.

Standorte für MRV-Einrichtungen werden vom Land NRW gemäß Bedarf, der sich wiederum aus den Urteilen der Landgerichtsbezirke ergibt, festgelegt. Bau und Betrieb solcher Einrichtungen wird in der Regel vom LWL (Landschaftsverband Westfalen Lippe) im Auftrag der Landesregierung übernommen. Für Hagen besteht dieser „Bedarf“ bisher nicht. Die AWO ist ein freier Anbieter, der sich mit Hagen nun freiwillig um diese Aufgabe bewirbt.

Seit etwa 1990 steigen die Zuweisungen in den MRV rasant an, so dass es häufig auch zu Überbelegungen kommt. Vom Land dazu verpflichtet, mussten zuletzt die Städte Münster, Essen, Wuppertal, Bonn und Dortmund, neue Einrichtungen bauen. Die benötigten Flächen müssen 50.000 qm groß sein und die Einrichtungen für mindestes 150 „Patienten“ geplant werden. Die aktuelle Planung für die Einrichtung im Deerth erreicht diese Größe noch nicht. Was geschieht bei weiterem Wachstum?

Ein Trend geht bundesweit dahin, weniger Patienten wegen einer erfolgreichen Therapie zu entlassen. Die nun immer häufigere, gerichtlich angeordnete Entlassung solcher sog. „Langlieger“, führt aktuell zu heftigen Diskussionen. Im vergangenen Jahr wurden in NRW mindestens 15 solcher Straftäter entlassen, obwohl Gutachter von einer anhaltenden Gefährdung ausgingen.

Hier mag ein Blick auf die Kosten für die jeweilige Unterbringung einen Hinweis auf die unterschiedlichen Standpunkte geben. Im Strafvollzug rechnet man mit etwa 35.000 Euro pro Jahr und Person, gegenüber etwa 100.000 Euro im Maßregelvollzug. Klar wird damit auch, dass der Betrieb einer solchen Einrichtung für die AWO neben der gesellschaftlichen Aufgabe auch einen wirtschaftlichen Aspekt hat.

Gerade mal bei Google nachgefragt, findet man direkt nach der Erklärung von Wikipedi zum MRV, das hier: „Polizei bittet um Mithilfe – Gewalttäter aus Maßregelvollzug geflohen.“ Die ganze Meldung auf Focus online, 18.2.2017

Eine weitere Beschreibung bietet der Landschaftsverband Westfalen Lippe LWL zum Maßregelvollzug. Antworten des LWL auf die Fragen.

Und das sagt einer der drin war:
Quelle: Knast.net

Insider über Maßregelvollzug §64