In der Bürgerfragestunde des Hagener Stadtrates gab es die Möglichkleit, folgende Frage an den Rat zu stellen: „Nach BauGB § 35 (Bauen im Außenbereich) spricht eigentlich alles gegen das von der AWO geplante Bauvorhaben im Deerth. Alternativen müssten deshalb mit mindestens der selben Akribie geplant und geprüft worden sein und als Bestandteil des Verfahrens vorgestellt werden.
Welche Alternativen sind konkret geprüft worden mit welchem Ergebnis?
Sind den Ratsmitgliedern Alternativen bekannt und vorgestellt worden?
Die Antwort von Herrn Grothe dazu: Der §35 des BauGB ist außer Kraft, weil es sich bei dem Vorhaben der AWO um „Privilegiertes Baurecht“ handelt. Für die AWO zutreffende „Privilegien“ sind aber weder im § 35 noch in einem Erlass des NRW Bauministeriums zu erkennen. Bleibt fürs nächste mal die Frage:: Wer das „Privilegierte Recht“ festgestellt hat?
Die Antwort auf die Frage ist im wesentlichen, dass bisher keine Alternativen ernsthaft in Betracht gezogen wurden und solche auch gar nicht zu Diskussion stehen. Es bleibt beim – Hier oder gar nicht.
- § 35 BauGB, Bauen im Außenbereich –> Link zu deJure.org gesamter Gesetzestext
- Das Baugesetzbuch –> Gesetze im Internet
- Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich -> Außenbereichserlass – beim Ministerium für Bauen und Verkehr